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Haus mieten (Wohnung mieten)

Die 5 größten Irrtümer zur Mietkaution

Die Mietkaution ist für viele Mieter ein notwendiges Übel: teuer, kompliziert und oft mit Unsicherheit verbunden. Tatsächlich ist sie rechtlich klar geregelt. Problematisch wird es meist dann, wenn verbreitete Irrtümer für bare Münze genommen werden. Hier sind die fünf häufigsten Denkfehler rund um die Mietkaution.

 

Irrtum 1: Die Mietkaution ist eine zusätzliche Miete

Beispiel: Nach dem Auszug sagt der Vermieter:
„Ich behalte die Kaution einfach erst mal, man weiß ja nie, ob noch etwas kommt.“
Der Mieter geht davon aus, dass das normal ist, schließlich habe der Vermieter ja das Geld.

Wie es wirklich ist:
Die Mietkaution bleibt Eigentum des Mieters. Der Vermieter darf sie nur einbehalten, wenn es konkrete, berechtigte Forderungen gibt, zum Beispiel offene Mietzahlungen oder nachweislich verursachte Schäden. Eine pauschale Zurückhaltung „auf Verdacht“ ist nicht erlaubt.

Expertentipp: Lass dir bei Abzügen immer schriftlich und nachvollziehbar erklären, wofür die Kaution verwendet wird. Ohne Begründung kein Einbehalt.

Irrtum 2: Die Kaution muss immer komplett in bar oder per Überweisung gezahlt werden

Beispiel: Beim Einzug verlangt der Vermieter drei Monatsmieten Kaution auf einmal. Der Mieter hat gerade Umzugskosten, Möbelkäufe und doppelte Miete, finanziell wird es eng.

Wie es wirklich ist:
Neben der klassischen Barkaution gibt es alternative Kautionslösungen, bei denen keine hohe Einmalzahlung nötig ist. Diese Modelle können helfen, die finanzielle Belastung beim Umzug zu reduzieren, ohne auf Sicherheit zu verzichten. Ein Überblick über solche Möglichkeiten findet sich z. B. auf https://www.firstcaution.ch/de

Expertentipp: Prüfe vor Vertragsabschluss, welche Kautionsform für dich finanziell sinnvoll ist – gerade bei teuren Umzügen kann das entscheidend sein.

Irrtum 3: Die Höhe der Mietkaution ist Verhandlungssache

Beispiel: In angespannten Wohnungsmärkten fordert der Vermieter vier Monatsmieten Kaution. Der Mieter unterschreibt aus Angst, die Wohnung sonst nicht zu bekommen.

Wie es wirklich ist:
Die Mietkaution ist gesetzlich begrenzt. In der Regel dürfen maximal drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) verlangt werden. Eine höhere Kaution ist unwirksam, selbst wenn der Mieter zugestimmt hat.

Expertentipp: Wenn eine zu hohe Kaution gefordert wird, sprich das ruhig an. Oft handelt es sich nicht um Absicht, sondern um Unwissen und du bist rechtlich auf der sicheren Seite.

Irrtum 4: Die Kaution muss direkt nach dem Auszug zurückgezahlt werden

Beispiel: Die Wohnung ist übergeben, alles wirkt in Ordnung, doch Wochen später ist die Kaution noch immer nicht zurückgezahlt. Der Mieter wird unruhig.

Wie es wirklich ist:
Der Vermieter darf die Kaution für eine angemessene Zeit zurückbehalten, um mögliche Forderungen zu prüfen, etwa aus der Nebenkostenabrechnung oder wegen versteckter Mängel. Diese Frist ist erlaubt, muss aber sachlich begründet sein.

Expertentipp: Frage nach einer klaren zeitlichen Einschätzung, bis wann mit der Abrechnung zu rechnen ist. So behältst du den Überblick und vermeidest unnötigen Ärger.

Irrtum 5: Normale Abnutzung wird immer von der Kaution abgezogen

Beispiel: Der Vermieter zieht Geld für abgenutzte Teppiche und matte Wandfarbe ab, obwohl die Wohnung jahrelang normal genutzt wurde.

Wie es wirklich ist:
Normale Abnutzung zählt nicht als Schaden. Abzüge von der Kaution sind nur bei übermäßigen oder schuldhaft verursachten Schäden zulässig. Altersbedingte Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten.

Expertentipp: Erstelle beim Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Das ist der beste Schutz vor unberechtigten Forderungen.

Fazit: Wer die Regeln kennt, behält die Kontrolle

Die meisten Konflikte rund um die Mietkaution entstehen nicht durch komplizierte Gesetze, sondern durch falsche Annahmen. Wer weiß, was erlaubt ist, kann selbstbewusst auftreten, sein Geld schützen und unnötige Diskussionen vermeiden.

Merke: Die Mietkaution ist eine Sicherheit, aber keine Einbahnstraße zugunsten des Vermieters.